Die Insel Sylt erlebt nur selten eine echte Winterlandschaft, doch wenn der Schnee kommt, müssen alle Anlieger vorbereitet sein. Von 7:00 bis 20:00 Uhr sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis zu befreien.
Der legendäre Winter 1978/79
Der Winter 1978/79 ging als einer der härtesten in die Geschichte der Insel ein. Sylt war damals tagelang von der Außenwelt abgeschnitten. Was zunächst harmlos und romantisch begann, entwickelte sich zu einem dramatischen Wintereinbruch mit extremen Schneemassen und Verwehungen.
Winter auf Sylt – Aktuelle Schneeräumpflichten
Zeitliche Vorgaben:
- Werktags muss bis 7:00 Uhr geräumt sein
- An Sonn- und Feiertagen gilt eine Frist bis 9:00 Uhr
- Die Gehwege müssen in einer Breite von 1,50 Metern freigehalten werden
Praktische Hinweise:
- Schnee am Fahrbahnrand so lagern, dass niemand gefährdet wird
- Hydranten und Entwässerungseinläufe freihalten
- Streusalz nur in Ausnahmefällen wie bei Eisregen verwenden
- Kein Schnee vom eigenen Grundstück auf Gehwege oder Straßen
Winter auf Sylt- Winterimpressionen
Ein besonders malerisches Bild bietet sich, wenn die markanten grünen Riesen vor dem Westerländer Bahnhof in eine weiße Decke gehüllt sind. Diese seltenen Wintermomente verwandeln die Insel in eine zauberhafte Landschaft, die einen ganz besonderen Reiz ausstrahlt.
Die Reinigungspflicht der Anlieger beschränkt sich übrigens nicht nur auf den Winter – auch gefallenes Laub und Unkraut müssen das ganze Jahr über regelmäßig beseitigt werden.
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